Schulenburg Familie in Angern

Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

Heinrich XI  von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern, + 19.05.1691 in Kehnert) – Herr auf Angern, Kehnert mit Cobbel, Schricke und Falkenburg war der jüngere Sohn von Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) und Catharina Schenk von Flechtingen. Er studierte an der Universität Helmstedt, einer der führenden Bildungsstätten des 17. Jahrhunderts. Sein Studium legt nahe, dass er sich früh auf Verwaltungs- und Rechtsfragen spezialisierte, um die weitläufigen und durch Kriegswirren belasteten Güter der Familie effizient zu führen.

Heinrich XI lebte in einer Epoche, die durch die tiefgreifenden Folgen des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) geprägt war. Die Verwüstungen dieses langen Konflikts hatten nicht nur das Land, sondern auch die wirtschaftliche und soziale Struktur Brandenburg‑Preußens nachhaltig erschüttert. In den Jahren nach 1648 begann ein langwieriger Wiederaufbauprozess, der von der Notwendigkeit geprägt war, feudale Strukturen aufzubrechen und zentralisierte, absolutistisch geprägte Verwaltungsinstitutionen zu etablieren – Entwicklungen, die auch den Grundstein für den späteren Aufstieg des preußischen Staates legten.

In diesem historischen Kontext stellte Heinrich XI als Vertreter des kurbrandenburgischen Adels eine wichtige Verbindung zwischen den mittelalterlichen Verwaltungsmethoden und den aufkommenden modernen Staatsstrukturen dar. Sein fundiertes juristisches und administratives Wissen, erworben an der Universität Helmstedt, ermöglichte es ihm, in einem von Krisen und wirtschaftlichen Engpässen geprägten Umfeld die Familieneigentümer nachhaltig zu organisieren und zu leiten. Dies war besonders bedeutsam, da viele Adelsfamilien in der Region unter den Nachwirkungen des Krieges litten und sich zu wirtschaftlichen Reformen gezwungen sahen.

Die Eheschließung mit Ilse Floria von der Knesebeck (1629–1712) verstärkte diese Position zusätzlich. Das Adelsgeschlecht von der Knesebeck war für seine militärischen und administrativen Verdienste bekannt und pflegte enge Beziehungen zu den brandenburgischen Kurfürsten – Verbindungen, die in einer Zeit politischer Instabilität und territorialer Neuordnung von unschätzbarem Wert waren.

Heinrich XI Angern Ilse Kneesebeck Angern

Die Darstellung von Heinrich XI aus ca. 1680 vermittelt ein starkes Gefühl von Macht und Status. Durch die prächtige Rüstung, die formelle Pose und die minutiöse Detailgenauigkeit vermittelt das Bild nicht nur den militärischen Rang des Dargestellten, sondern auch die Werte des 17. Jahrhunderts: militärische Stärke, Adel und gesellschaftliche Autorität. Es dient als ein wichtiges Element zur Stärkung des gesellschaftlichen und politischen Status des Abgebildeten und zeigt ihn als eine herausragende Figur in der Kriegsführung und in der Gesellschaft.

Heinrich XI zeugte 16 namentlich bekannte Kinder (sowie einen totgeborenen Sohn), die in unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Lebens aktiv wurden:

  • Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648/1649, Angern – † 27.12.1683, Staßfurt), der als erstgeborener den Hof übernimmt und das Erbe fortsetzt. 
  • Matthias Daniel II. von der Schulenburg (* 22.01.1653, Angern – † 06.09.1713, Angern), ein Oberst und Herr auf Schloss Angern, der die wirtschaftliche Basis des Gutes weiter ausbaute.
  • Joachim Ludolf von der Schulenburg (* 28.12.1664, Angern – † 09.12.1740), ein Geheimer Kriegsrat, der politische und militärische Verantwortung übernahm und Herr auf Kehnert war.
  • Heinrich XII. von der Schulenburg (* 07.02.1668, Angern – † 28.01.1702), bekannt für seine Verwaltungsaufgaben auf den Familiengütern.
  • Levin Friedrich I. von der Schulenburg (* 12.05.1670, Angern – † 17.05.1729), ein Sardinischer General-Feldzeugmeister, der sich militärisch und diplomatisch hervortat und Herr auf Burg- und Kirchscheidungen war.
  • Friedrich August II. von der Schulenburg (* 21.08.1672 – † 03.05.1718), der die Verwaltung von Teilen des Familienbesitzes übernahm.

Die wirtschaftliche Situation der Familie war jedoch angespannt. Bereits 1650, als die Kirchenvisitation im Hause der Schulenburgs abgehalten wurde, zeigte sich, dass der jüngste noch lebende Sohn Hennings einen erheblichen Schuldenberg mit dem Erbe übernommen hatte.

1672 wird der Konkurs erklärt, der gesamte Besitz taxiert und danach zur Versteigerung ausgeschrieben. Ein größeres Wohnhaus scheint nicht mehr vorhanden gewesen zu sein. Dafür werden aber die vier Keller und der alte Turm erwähnt, von dem es heißt: „Worinne zwar viel Zimmer erbauet, alldieweil aber derselbe allenthalben, absonderlich im Fundament, sehr baufällig und viel zur Reparatur kosten möchte, auch dem Besitzer fast mehr schädlich als zuträglich, so ist er hierbei in keinen Anschlag gebracht." Da sich kein Interessent findet, kann Heinrich 1680 den Besitz für die veranschlagte Taxe zurück erwerben (Quelle: Dorfchronik Angern).

Am 04.07.1689 überließ er seine Güter pachtweise seinen Söhnen Matthias Daniel und Joachim Ludolf, behielt jedoch Kehnert mit Cobbel für sich. Er zog sich auf das Gut in Kehnert zurück und setzte sich dort zur Ruhe.

Heinrich XI Angern

KI coloriertes Bild von Heinrich XI

Erbteilung nach dem Tod Heinrichs

Am 4. Mai 1693 einigten sich die Söhne des verstorbenen Heinrich von der Schulenburg auf Angern, Schricke und Kähnern auf eine Teilung des väterlichen Besitzes. Dieser innerfamiliäre Vergleich, dokumentiert in einem handschriftlichen Archivvermerk, offenbart zentrale Mechanismen adliger Erb- und Besitzpolitik im späten 17. Jahrhundert.

Gemäß dem Vergleich wurden die drei Hauptgüter – Angern, Schricke und Kähnern – unter den ältesten Brüdern Matthias Daniel und Joachim Ludolff aufgeteilt, wobei ihnen gemeinschaftlich das Eigentum an den Gütern zugesprochen wurde. Die Zuordnung erfolgte jedoch in Form individueller Zuweisungen: Matthias Daniel erhielt Angern, Wendorf, Malwindel sowie Leistungen aus Bülitz, während Joachim Ludwig die Güter Schricke und Kähnern mitsamt den zugehörigen Dörfern Bärsleben und Gobbel übernahm. Damit verbunden war auch die Verpflichtung, der verwitweten Mutter Wohnrecht auf einem der Güter einzuräumen – eine gängige Form der Versorgungsregelung für adlige Witwen.

Ein weiterer Bestandteil der Vereinbarung war die Übernahme von Lehnschulden, insbesondere gegenüber den drei Schwestern, deren Ansprüche durch Kapital- und Zinszahlungen ausgeglichen werden sollten. Solche Ausgleichszahlungen an weibliche Familienmitglieder waren eine übliche Praxis, um die Integrität des Landbesitzes zu wahren, ohne eine Realteilung mit weitreichenden Folgen für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Höfe zu riskieren. Nach Abzug der Schulden blieb ein Betrag von 19.107 Thalern und 11 Groschen, der in sechsteilige Anteile zu je 3.484 Thalern und 14 Groschen für die überlebenden sechs Brüder aufgeteilt wurde. Der Vertrag regelte außerdem, dass auch die Kinder eines verstorbenen Bruders ihren Anteil sukzessive erhalten sollten – eine Bestimmung, die auf die ratierliche Verteilung im Sinne der Primogenitur oder einer abgestuften Erbfolge verweist.

Dieser Teilungsvertrag aus Angern ist ein aufschlussreiches Beispiel für die pragmatische und zugleich traditionsgebundene Erbpolitik im brandenburgischen Adel der Frühen Neuzeit. Die Kombination aus Besitzkonsolidierung (über zwei Brüder), Versorgung von Müttern und Schwestern sowie finanzieller Ausgleichsmechanismen zugunsten weiterer männlicher Linien zeigt eine ausgeklügelte Strategie zur Sicherung familiärer Kontinuität unter Erhalt der sozialen Stellung (Quelle: Johann Friedrich Danneil: Geschichte des Geschlechts von der Schulenburg, Bd. 2, Salzwedel 1847, Nr. 31, S. 1693.)

Diese wirtschaftlichen Regelungen und Erziehungsmaßnahmen sind Teil eines größeren Prozesses, der die Transformation von Brandenburg‑Preußen markiert. In einer Epoche, in der der Staat seine administrativen Strukturen zentralisierte und sich von den mittelalterlichen Lehnsverhältnissen löste, mussten auch die Adelsfamilien innovative Wege finden, um ihr Erbe zu sichern.

Fritz I. von der Schulenburg (1350-1415) (Wikipedia ) war der nähere Stammvater aller drei Äste der weißen Linie des Hauses von der Schulenburg. Er hat den Übergang der Mark Brandenburg an die Hohenzollern aktiv miterlebt und zeigte sich dabei als ein selbstbewusster Schloßgesessener seiner Zeit und herausragender Vertreter des gemäßigten Teils des märkischen Adels. Etwa 1350 wird er zu Beetzendorf geboren als Sohn von Bernhard V von der Schulenburg und Margarete, geb. von Wedderde . Zu dieser Zeit wird an der Mosel die Burg Eltz erbaut, ist der Schiefe Turm von Pisa fertig und stiftet König Eduard III. von England den Hosenbandorden .
Konsolidierung und Fragmentierung adeligen Besitzes im 14. Jahrhundert. Henning I. von der Schulenburg († 1378) war ein markanter Vertreter der weißen Linie des Geschlechts von der Schulenburg und ist als Knapp[e] auf Beetzendorf und Angern bezeugt. Er war ein jüngerer Sohn Werner V. und trat spätestens 1341 in die urkundlich dokumentierte Familiengeschichte ein, als er seinen älteren Bruder Werner IV. in der Lehnhierarchie nachfolgte. In der Urkunde von 1337 wird er nicht genannt, was nahelegt, dass er zwischen 1337 und 1341 die Mündigkeit erreichte.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen.
Busso von der Schulenburg (1415–1474) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Bernhard und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen. Er wurde somit der Begründer des älteren Zweigs der Familie von der Schulenburg in Angern.
Matthias I von der Schulenburg (1410–1479) wurde im Jahr 1448 gemeinsam mit seinen Brüdern Busso und Bernhard durch einen Lehnbrief von Erzbischof Friedrich von Magdeburg zu einem rechten männlichen Lehen mit der Herrschaft Angern belehnt und begründete den jüngeren Zweig , der den Burghof in Angern besaß. Er war ein bedeutender kurbrandenburgischer Rat, Landeshauptmann der Altmark , Ritter und Herr auf Beetzendorf sowie Pfandinhaber von Altenhausen .
Bernhard XI. von der Schulenburg († 1500 ) war der Sohn des Stammvaters des jüngeren Zweigs Matthias I. Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Matthias III. von der Schulenburg (* 1506, † 1542 ), gefallen in den Türkenkriegen vor Pest ) war der Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte den jüngeren Zweig der weißen Linie fort.
Die acht Söhne des Matthias III. von der Schulenburg und Margarethe von der Lühe († 1525), die das Erwachsenenalter erreichten, zeigten bis auf den jüngsten eine ausgeprägte Neigung zum Soldatenstand und nahmen an Kriegszügen teil, aus denen drei nicht zurückkehrten. Der älteste Sohn, Jakob II. (*25.03.1515 in Beetzendorf , †1576 in Magdeburg ), ist neben Fritz VIII. der zweite große Söldnerführer , den das Schulenburg'sche Geschlecht in dieser Epoche hervorgebracht hat.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg .
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität. Wie sein älterer Bruder studierte er an der Universität Helmstedt, einer der führenden Bildungsstätten für den protestantischen Adel Norddeutschlands.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg.
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) – Herr auf Angern, Kehnert mit Cobbel, Schricke und Falkenburg war der jüngere Sohn von Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) und Catharina Schenk von Flechtingen. Er studierte an der Universität Helmstedt , einer der führenden Bildungsstätten des 17. Jahrhunderts. Sein Studium legt nahe, dass er sich früh auf Verwaltungs- und Rechtsfragen spezialisierte, um die weitläufigen und durch Kriegswirren belasteten Güter der Familie effizient zu führen.
Alexander Friedrich Christoph ( 05.08.1720 – 19.09.1801 ) ist Sohn des Heinrich Hartwig I. (Oberst auf Angern, Wenddorf und Bülitz). Sein Oheim Christoph Daniel setzte ihm im Testament das Gut Krüssau als ein Majorat aus. Im Kodizill 1763 wurde dies jedoch dahingehend geändert, dass er Angern als Majorat bekommen sollte, wenn er den österreichischen Dienst verließe und von seinem Landesherrn König Friedrich II. wegen dieses Fehlers Verzeihung erhielte.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum . Nach seiner frühen militärischen Ausbildung diente Schulenburg zunächst in brandenburgischen Regimentern und trat später in die sardinisch-savoyische Armee ein, wo er bis zum General der Infanterie aufstieg. Seine militärischen Verdienste zeigten sich unter anderem in den Feldzügen in Italien und der erfolgreichen Verteidigung der Festung Pizzighettone . Parallel dazu wurde er als Gesandter des preußischen Hofes entsandt – etwa nach Warschau –, wo er diplomatisches Geschick mit militärischer Expertise verband.
Die Familiengeschichte des Hauses Angern nimmt seinen weiteren Lauf mit den Söhnen Henning Christophs v.d. Schulenburg : Heinrich Hartwig I (* 23.09.1677 auf Angern, nach anderen Quellen Staßfurth; † 17.06.1734 auf Angern) und Christoph Daniel I . Beide traten 1700 in den Dienst des Herzogs von Savoyen - dem Regiment , dessen Chef damals noch Matthias Johann v.d. Schulenburg war. Heinrich Hartwig verließ diesen als Hauptmann nach zwei Jahren und ließ sich in Angern nieder.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg; † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.