Edo Friedrich Christoph Daniel, geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III. eine Patenstelle.
Ausbildung und Karriere
Nach dem Tod seines Vaters 1821 war Edo erst fünf Jahre alt. Seine Mutter heiratete erneut, und das Gut wurde während seiner Kindheit von einem Vormund verwaltet. Bis zu seinem 13. Lebensjahr wurde Edo im Hause der Mutter erzogen (Gut Volkersheim im Braunschweigischen). Von 1828 bis 1830 besuchte er das Domgymnasium zu Magdeburg, ab 1830 die Ritterakademie Brandenburg bis zum Reifezeugnis. 1834–1838 studierte Edo in Berlin und Bonn Rechtswissenschaften. Danach führten ihn Studienreisen nach Norwegen, Schweden und England. Im Juli 1838 begann er seine Beamtenlaufbahn und wurde 1839 als Auskultator am Kammergericht in Berlin vereidigt. Ende 1840 wechselte er an das Land- und Stadtgericht Wolmirstedt, wurde aber schon Anfang 1841 auf eigenen Antrag aus dem königlichen Justizdienst entlassen, um als Fideikommiß- und Majoratsherr die Bewirtschaftung seiner Güter zu übernehmen.
1841 begann er mit der Umgestaltung des Schlosses Angern, das in den Jahren zuvor erheblich gelitten hatte. Edo ließ das Herrenhaus im damals beliebten „römischen Villenstil“ umbauen und renovierte das Innere des Gebäudes vollständig. Der Park wurde als englischer Landschaftspark neu gestaltet und mit einem bemerkenswerten Fächerbeet versehen. Darüber hinaus trug er durch den Erwerb angrenzender Grundstücke und umfassende Modernisierungsmaßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung der Ländereien bei. Durch Ankauf angrenzender Grundstücke, insbesondere des Vorwerks Ellersell, konnte er sein Gut Angern bedeutend vergrößern.
1846 wurde er zum Kreisdeputierten im Kreis Wolmirstedt gewählt. Nach kurzer Vorbereitungszeit übernahm er im Oktober 1852 zunächst kommissarisch die Verwaltung des Landratsamtes Wolmirstedt; Anfang 1854 wurde er zum Landrat ernannt und übte dieses Amt bis Ende 1869 aus. Während dieser Zeit gehörte er als Abgeordneter der Ritterschaft dem Sächsischen Provinzial-Landtag in Merseburg an (1856–1868). 1863 vertrat er Bedenken der Königlichen Regierung zu Berlin gegen die Errichtung einer Bahnlinie von Helmstedt über Neuhaldensleben und Wolmirstedt nach Berlin und lud im Gegenzug im Oktober 1864 zu einer Versammlung aller der Personen im Kreis Wolmirstedt ein, welche die „Vorteile einer direkten Kanalverbindung mit Weser und Rhein unserer Gegend zu verschaffen wünschen“. In einem Bericht der Magdeburger Regierung an den Innenminister (1870) wurde betont, daß S. „die Wahrnehmung der Rechte seiner Kreiseingesessenen mit den Pflichten eines königlichen Beamten voll zu vereinigen gewußt“ habe.
Edo hatte 1859 als Rittmeister in der Landwehr seinen Abschied genommen, war jedoch während des Deutsch-Französischen Kriegs 1870/71 erneut präsent – als Ehrenritter des Johanniterordens und Delegierter der freiwilligen Kranken- und Verwundetenpflege. Damit war er offiziell eingebunden in die organisierte humanitäre Kriegshilfe des preußischen Adels. Seine Tätigkeit bewegte sich an der Schnittstelle von Repräsentation, Koordination und seelsorglicher Unterstützung – im Sinne einer standesgemäßen, karitativen Kriegspräsenz. Die Einbindung seiner Frau Helene in die Lazarettbesuche und tägliche Versorgung spiegelt dieses Verständnis wider. Beide verkörperten damit eine spezifisch adlige Form der Kriegsbeteiligung: nicht durch Waffengebrauch, sondern durch symbolische Nähe, karitative Handlung und stille Pflicht. Helenes Tagebuch dokumentiert diese Haltung eindrücklich – durch knappe, präzise Einträge über Verwundete, Tode, Psalmlesungen und soziale Fürsorge. Versailles war für beide nicht nur Ort der Macht, sondern auch Ort der Bewährung im Standesethos von Mitverantwortung und diskreter Präsenz.
Edo wurde mehrfach militärisch ausgezeichnet. Seit 1871 war er der Vertreter des alten und befestigten Grundbesitzes im Herzogtum Magdeburg im Preußischen Herrenhaus, von 1875 an Mitglied der sächsischen Provinzialsynode. Er widmete sich auch späterhin der Bewirtschaftung seiner Güter (Quelle). Hoch geehrt starb er im Alter von 88 Jahren 1904 in Angern.
Gutsherrschaft und soziales Wirken im 19. Jahrhundert
Wilhelm Lühe schreibt in der Dorfchronik Angern und Wenddorf: Graf Edo von der Schulenburg, seit 1821 Besitzer des Ritterguts Angern, zählt zu den zentralen Gestalten der lokalen Geschichte im 19. Jahrhundert. Mit seiner Heirat im Jahr 1841 verband er sich mit Helene von Schöning, einer Tochter des preußischen Hofmarschalls von Schöning aus Berlin – ein deutliches Zeichen der Integration der altmärkischen Gutsherrschaft in den preußischen Hochadel. Das Ehepaar lebte nahezu sechs Jahrzehnte gemeinsam auf Schloss Angern und prägte das soziale, wirtschaftliche und geistliche Leben der Gemeinde in exemplarischer Weise. In einer Zeit, in der Adel und Landbevölkerung sich zunehmend voneinander entfernten, wurde gerade Helene von der Schulenburg als wohltätige, volksnahe und tief religiöse Persönlichkeit geschätzt. Ihr Engagement für Kranke, Einsame und Bedürftige, ihr häufiges Aufsuchen der ärmsten Haushalte und ihre seelsorgerlich motivierte Hilfsbereitschaft machten sie zu einer moralischen Leitfigur des Ortes. Ihre Todesanzeige im Jahr 1901 verwies nicht zufällig auf Psalm 126,5: „Die mit Tränen säen, werden mit Freuden ernten“ – ein Bibelwort, das ihr karitatives Wirken zusammenfasst.
Gemäß Wilhelm Lühe (Dorfchronik von Angern und Wenddorf) kommt besondere Bedeutung der testamentarischen Verfügung von Gräfin Helene von der Schulenburg, zu: Im Jahr 1901 setzte sie 750 Mark für wohltätige Zwecke aus. Davon sollten 300 Mark dem Ortsarmenfonds zugeführt, 450 Mark zur Verbreitung von religiösen und moralisch-erbaulichen Schriften verwendet werden. Die Auswahl und Verteilung übertrug sie bewusst dem Angerner Pastor. Auch die Kirche in Angern verdankt ihr verschiedene Stiftungen, wie 1883 den Taufstein aus Terrakotta, und anlässlich der goldenen Hochzeit am 27. Juni 1891 wurden die Abendmahlsgefäße von der gesamten Familie gestiftet.
Graf Edo von der Schulenburg überlebte seine Frau nur um wenige Jahre. Er starb 1904 im Alter von 88 Jahren und wurde von der eigenen Familie als einer der „Besten“ des Hauses Schulenburg gewürdigt – ein Nachruf, der seine aufopfernde Haltung, seine vornehme Gesinnung und seine uneitle Art hervorhob. In einer Zeit wachsender sozialer Spannungen zwischen Adel und bäuerlicher Bevölkerung bewahrte er sich das Ansehen eines gerechten, leutseligen und gütigen Gutsherrn. Seine Persönlichkeit und sein Wirken zeigen exemplarisch, wie im ausgehenden 19. Jahrhundert einzelne Vertreter des Landadels versuchten, ihre traditionelle Rolle als „Väter“ der Dorfgemeinschaft mit modernen sozialen Anforderungen in Einklang zu bringen. Das Wirken von Edo und Helene von der Schulenburg bildet somit eine Brücke zwischen feudaler Patronage und frühmoderner Sozialverantwortung.
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Familie
Verheiratet 1841 mit Helene v. Schöning, Tochter des Kgl. preuß. Oberstleutnants u. Hofmarschalls Kurt Wolfgang v. Schöning auf Jahnsfelde u. der Charlotte geb. v. Bornstedt (6 Söhne, 2 Töchter, von denen 2 Söhne und beide Töchter im Kindesalter starben).
In ihren Tagebüchern zeigt sie sich als kultivierte, pflichtbewusste und religiös geprägte Adlige, die sich selbstverständlich im höfischen und gesellschaftlichen Leben bewegte. Sie pflegte enge Kontakte zu Berliner Hofkreisen, nahm regelmäßig an Theaterbesuchen, Bällen, Soupées und kirchlichen Veranstaltungen teil und verstand es, sich mit Diskretion, aber sozialer Sicherheit in repräsentativen Situationen zu behaupten. Während des Deutsch-Französischen Kriegs 1870/71 begleitete sie ihren Ehemann Edo Friedrich Christoph Daniel von der Schulenburg nach Versailles, wo sie unter improvisierten Bedingungen in einem beschlagnahmten Haus lebte und sich aktiv in der Pflege Verwundeter engagierte. Ihre Aufzeichnungen aus dieser Zeit belegen eine stille, aber konsequente Fürsorgehaltung und dokumentieren die moralische Standhaftigkeit, mit der sie ihren Beitrag im Umfeld des Johanniterordens und des königlichen Hauptquartiers leistete. Helenes schriftliche Selbstzeugnisse sind Ausdruck einer Haltung, die Treue, Verlässlichkeit und Zurückhaltung über Selbstdarstellung stellte.
KI koloriertes Foto von Helene Gräfin v.d. Schulenburg, geb. v. Schöning
Söhne des Edo Friedrich Christoph Daniel und der Helene v. Schöning
1. Sohn: Graf Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (*1843, +1921) war ein deutscher Landrat und Mitglied des Preußischen Herrenhauses. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen trat er in den preußischen Staatsdienst ein und war unter anderem Landrat der Kreise Eckartsberga und Wolmirstedt. 1904 übernahm er das Fideikommiss Angern von seinem Vater. Er war verheiratet mit Luise von Angern-Stilcke und hatte vier Kinder, darunter Sigurd-Wilhelm, der das Gut Angern bis zur Enteignung 1945 führte.
2. Sohn: Graf Kurd Karl Adalbert (*1846, +1921) studierte nach dem Besuch der Klosterschule Roßleben Forstwissenschaft. Als Secondeleutnant der Res. im Dragoner Regiments 12 nahm er an zahlreichen Schlachten des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 teil. 1879 wurde er Oberförster in Oderhaus im Oberharz, 1888 Forstmeister in Kassel und 1900 Kgl. preuß. Geh. Regierungs- und Forstrat mit dem Wohnsitz in Kassel. Siehe auch: Verzichtserklärung des Kurd Karl Adalbert von der Schulenburg an das Erbfolgerecht auf Angern im Gutsarchiv Angern (H 13, Nr. 443 Gesamtfamilie Allgemeines).
Ehefrau: 1879 Luise Raab, Tochter des Philipp R., Bürgers zu Eschborn, u. der Susanne geb. Heergott (2 Söhne, 3 Töchter).
3. Sohn: Graf Oskar Heinrich Hartwig (*1866, +1949 in Parey) studierte nach dem Besuch der Klosterschule Roßleben Jura in Lausanne, Leipzig und Berlin, wurde 1890 Referendar und war seit 1896 als Assessor beim Amtsgericht Genthin tätig. Als Amtsgerichtsrat, nach seinem Abschied als Rechtsanwalt, lebte er später in Berlin und siedelte im Zweiten Weltkrieg nach Parey, Bez. Magdeburg, über, nachdem seine Berliner Wohnung durch Bomben zerstört war. Er starb im 83. Lebensjahr an den Folgen eines Schlaganfalls.
Ehefrau: I. Heirat 1895 mit Clara Helene Kusenberg in Berlin. Die Ehe wurde 1906 geschieden. Sie heiratete 1928 in einer zweiten Ehe Viktor Graf v. Voß, Waren i. Meckl. 9.8.1936.
Ehefrau II. Heirat in Emden am 18.8.1906 mit Freya Augusta Rosenkrantz (*1882 in Dresden, +1967 in Berlin).
Quellen
- BioJb 9, 1904; Johann Friedrich Danneil, Das Geschlecht von der Schulenburg, Bd. 2, 1847, 657;
- Georg Schmidt, Das Geschlecht von der S., Bd. 2: Stammreihe Beetzendorf, 1899, 714f.;
- Dietrich Werner Graf v.d. Schulenburg, Geschichte des Geschlechts von der Schulenburg 1237-1983.
- Gothasches Genealogisches Tb. der Gräflichen Häuser 1905, 787; Walther Hubatsch (Hg.), Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte, Reihe A, Bd. 6, 1975, 92.
- Lühe, Wilhelm: Dorfchronik Angern und Wenddorf