Schulenburg Familie in Angern
Das Geschlecht von der Schulenburg zählt zu den älteren Adelsfamilien Norddeutschlands und ist seit dem 13. Jahrhundert urkundlich belegt

Zwischen Norm, Moral und Praxis: Die Bibliothek und der Wandel adeliger Wissensordnungen im 18. Jahrhundert

Abstract

Der Beitrag untersucht die Bibliotheken auf Schloss Angern als materiell überlieferte Wissensräume des altmärkischen Adels im 18. Jahrhundert. Auf Grundlage ausgewählter, durch Provenienz gesicherter Buchbestände wird die Entwicklung einer mehrstufigen Wissensordnung rekonstruiert, die exemplarisch für den Wandel adeliger Selbstverständnisse im Kontext des aufgeklärten Absolutismus steht.

Die Bibliothek des preußischen Generalfeldmarschalls Christoph Daniel von der Schulenburg (1679–1763) lässt sich als funktional ausgerichteter Bildungskanon interpretieren, der militärische Praxis mit staatsrechtlicher und naturrechtlicher Theorie verbindet. Zentrale Werke wie Hugo Grotius’ De iure belli ac pacis verankern militärisches Handeln in einem normativen Ordnungsrahmen und stehen für eine Wissensform, die auf universellen Prinzipien und rechtlicher Legitimation beruht.

Mit der Übernahme der Bibliothek durch Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg (1720–1791) verschiebt sich der Fokus hin zu moralphilosophischer Reflexion und individueller Selbstbildung. Werke der Aufklärung markieren die Integration eines Bildungsmodells, das den Adel als Träger von Vernunft, Tugend und gesellschaftlicher Verantwortung neu definiert.

Eine weitere Transformation dokumentiert die Aufnahme ökonomisch-statistischer Literatur, insbesondere August Friedrich Wilhelm Cromes Europens Produkte (1784), das eine analytische und vergleichende Perspektive auf Europa als Teil eines überregionalen, zunehmend global verstandenen Wirtschaftsraumes eröffnet. Diese Phase steht für den Übergang zu einer Wissensordnung, die auf Strukturierung, Vergleich und empirischer Erfassung basiert.

Schließlich belegen agrarökonomische, technische und gesellschaftstheoretische Werke des späten 18. Jahrhunderts die Hinwendung zu praktisch anwendbarem Wissen. Die Bibliothek fungiert damit nicht mehr nur als Ort der Reflexion, sondern als Instrument konkreter Handlung und Gestaltung.

In der Gesamtschau lässt sich die Angerner Bibliothek als Ausdruck eines epistemischen Wandels interpretieren, der vom normativen über das moralische und analytische zum praktisch-operativen Wissen führt. Der Beitrag zeigt, dass adelige Bibliotheken nicht nur Sammelorte von Literatur sind, sondern als dynamische, historisch geschichtete Wissensräume verstanden werden müssen, in denen sich gesellschaftliche Transformationen materialisieren.

Keywords

Schloss Angern; Adelsbibliothek; Christoph Daniel von der Schulenburg; Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg; Aufklärung; Wissensordnung; Naturrecht; Agrarökonomie; Crome; Grotius; adelige Bildung; 18. Jahrhundert


Vom homo militaris zum homo civilis: Zwei Bibliotheken – zwei Weltbilder. Die Bibliotheken auf Schloss Angern eröffnen ein außergewöhnlich dichtes Quellenfeld zur Rekonstruktion adeliger Wissensordnungen im 18. Jahrhundert. Was vordergründig als private Büchersammlung erscheint, erweist sich bei näherer Analyse als materiell fassbarer Ausdruck tiefgreifender gesellschaftlicher, politischer und epistemischer Transformationen. In den Beständen, die Christoph Daniel von der Schulenburg (1679–1763) zusammengetragen hatte, verdichtet sich das Selbstverständnis eines preußischen Generalfeldmarschalls, der sich als homo militaris et politicus im Dienst von Krone und Staat begriff – getragen von strategischer Rationalität, staatsrechtlicher Reflexion und diplomatischer Handlungskompetenz.

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Mit dem Übergang der Besitzverhältnisse nach 1763 an Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg (1720–1791) vollzieht sich nicht nur eine genealogische, sondern eine grundlegende intellektuelle Verschiebung. Die von ihm erweiterten Bestände dokumentieren eine Neuorientierung hin zu moralphilosophischer Selbstvergewisserung, aufklärerischer Geschichtsdeutung und individueller Bildung. An die Stelle des militärisch-politischen Funktionswissens tritt zunehmend das Leitbild eines homo moralis et civilis. Die beiden Bibliotheken sind somit nicht lediglich Ausdruck individueller Interessen, sondern lassen sich als komplementäre Manifestationen eines sich wandelnden Adelsverständnisses im Kontext des aufgeklärten Absolutismus interpretieren.

Die Bibliothek des Christoph Daniel von der Schulenburg

Die Bibliothek des Christoph Daniel von der Schulenburg ist als funktional ausgerichteter Bildungskanon zu begreifen, der militärische Praxis mit theoretischer Reflexion systematisch verschränkt. Seine Teilnahme an zentralen Konflikten der Epoche – insbesondere am Spanischen Erbfolgekrieg – sowie seine diplomatische Tätigkeit, etwa im Kontext der polnischen Königswahl von 1733, verweisen auf ein Erfahrungswissen, das durch gezielte Lektüre nicht ersetzt, sondern strukturiert und vertieft wurde.

Der Bestand umfasst klassische Autoren wie Caesar, Livius und Plutarch ebenso wie frühneuzeitliche Theoretiker und Praktiker der Kriegskunst und Staatslehre. Werke wie De iure belli ac pacis von Grotius, De l’attaque et de la défense des places von Vauban oder Histoire du gouvernement de Venise von Amelot de La Houssaye bilden ein kohärentes Ensemble, das den Anforderungen eines militärisch-politischen Akteurs entspricht.

Eine zentrale Stellung innerhalb dieses Bestandes nimmt dabei das Naturrechtswerk De iure belli ac pacis von Hugo Grotius ein. Es bildet die theoretische Grundlage für die Verbindung von Krieg, Recht und staatlicher Ordnung und verankert militärisches Handeln in einem übergeordneten normativen System. Die Präsenz dieses Werkes zeigt, dass Schulenburg Krieg nicht allein als taktisches oder operatives Problem verstand, sondern als rechtlich und moralisch zu legitimierende Praxis. In diesem Sinne fungiert Grotius als Schlüsselautor einer Wissensordnung, die auf universellen Prinzipien, normativer Begründung und der Konzeption eines überstaatlichen, naturrechtlich fundierten Ordnungsrahmens beruht.

Zwischen der älteren, standes- und reichsbezogenen Wissensschicht des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und der systematisch ausgebildeten Offiziersbibliothek des 18. Jahrhunderts lässt sich eine Übergangsphase erkennen, die insbesondere durch Werke des späten 17. und frühen 18. Jahrhunderts geprägt ist. Diese Bestände – darunter völkerrechtliche, militärhistorische und diplomatische Literatur sowie Sammlungen von Friedensverträgen – dokumentieren eine Verschiebung von einer primär legitimationsorientierten Wissensordnung hin zu einer stärker praxisbezogenen Reflexion von Krieg, Staat und politischer Ordnung. In dieser Phase entsteht jener Bildungskanon, der für die Ausbildung des Offiziers im 18. Jahrhundert konstitutiv wird.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Übereinstimmung zahlreicher Titel mit den Empfehlungen der 1724 erschienenen Soldaten-Bibliothek von Johann Tobias Wagner. Diese programmatische Schrift definiert einen normativen Bildungskanon für Offiziere, der strategisches Wissen mit moralischer Disziplin und klassischer Bildung verbindet. Die Angerner Bibliothek lässt sich vor diesem Hintergrund als konkrete Umsetzung eines europaweit geteilten militärischen Bildungsideals lesen.

Die Sammlung fungiert somit als intellektuelles Instrumentarium eines Adels, der seine Legitimität zunehmend aus Kompetenz, Bildung und staatsdienlicher Funktion ableitet. Wissen erscheint hier als zweckgerichtete Ressource – als Mittel zur Ordnung von Krieg, Staat und Gesellschaft.

Die Bibliothek des Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg

Mit Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg verändert sich die Funktion der Bibliothek grundlegend. Die Erweiterung des Bestandes um Werke wie Friedrichs II. Mémoires pour servir à l’histoire de Brandebourg (1758), die Pensées de Monsieur le comte D’Oxenstir (1754) oder Du Puys Instruction d’un père à sa fille (1752) verweist auf eine deutliche Verschiebung hin zu moralphilosophischer Reflexion, politischer Aphoristik und Erziehungsliteratur.

Diese Werke markieren die Integration aufklärerischer Denkformen in den adeligen Bildungshorizont. Literatur dient nun nicht mehr primär der Vorbereitung auf staatliche Funktionen, sondern der Ausbildung individueller Urteilskraft, moralischer Integrität und sozialer Verantwortung. Die Bibliothek wird zum Medium der Selbstformung – zu einem Raum, in dem sich der Adel als Träger von Vernunft und Tugend neu definiert.

Einen entscheidenden, in dieser Konstellation bislang kaum beachteten Entwicklungsschritt dokumentiert die Aufnahme von August Friedrich Wilhelm Cromes Europens Produkte (Hamburg 1784). Dieses Werk steht paradigmatisch für den Übergang zu einer neuen Wissensform, die sich durch systematische Erfassung, Vergleich und funktionale Analyse auszeichnet. Als Begleittext zu einer sogenannten „Produkten-Karte“ konzipiert, beschreibt Crome die wirtschaftlichen Ressourcen Europas einschließlich der kolonialen Besitzungen Portugals und Spaniens und integriert diese in ein überregionales, global orientiertes Wirtschaftsverständnis.

Eine weitere, bislang unbeachtete Dimension eröffnet sich schließlich durch Werke wie Johann Ludwig Christs Handbuch der Obstbaumzucht (1794), Johann Peter Kerstings technische Abhandlung über den Gebrauch der Brandspitzen (1792) sowie Christoph Meiners’ Geschichte des weiblichen Geschlechts (1800). Diese Texte markieren den Übergang von der bloßen Analyse zur konkreten Anwendung von Wissen. Sie betreffen unmittelbar die Praxis der Gutswirtschaft, die Organisation von Sicherheit und Infrastruktur sowie die Reflexion gesellschaftlicher Ordnung. In ihnen wird Wissen nicht mehr nur beschrieben, sondern operationalisiert und in Handlung übersetzt.

Wissenschaftliches Fazit: Die Angerner Bibliothek dokumentiert in ihrer Entwicklung eine mehrstufige Transformation adeliger Wissensordnungen. Während die frühere Bestandsschicht durch normative, reichsrechtliche und standesbezogene Wissensformen geprägt ist, die politische Ordnung, Herkunft und Legitimation strukturieren, tritt im 18. Jahrhundert eine stärker funktional ausgerichtete Wissenspraxis hinzu. Diese verbindet militärische Erfahrung mit staatsrechtlicher Reflexion und strategischem Denken. In einer weiteren Phase gewinnt moralphilosophische Selbstreflexion im Kontext der Aufklärung an Bedeutung. Mit der Integration ökonomisch-statistischer Werke erweitert sich der Horizont zu einer analytischen Welterfassung, die Europa als Teil überregionaler Zusammenhänge begreift. Schließlich tritt mit der Aufnahme praktischer und technischer Literatur eine vierte Dimension hinzu: die konsequente Anwendung von Wissen auf konkrete Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse.

Die Bibliothek wird damit zum Spiegel eines epistemischen Wandels, der von normativer Ordnung über strategische und politische Wissenspraxis sowie moralische Reflexion hin zur analytischen Durchdringung und praktischen Anwendung führt. Diese Entwicklung vollzieht sich jedoch nicht als linearer Bruch, sondern als Überlagerung unterschiedlicher Wissensformen. Ausgehend von einer reichs- und standesbezogenen Wissensordnung entwickelt sich über den homo militaris et politicus des 18. Jahrhunderts der homo moralis et civilis, der schließlich zu einem Akteur erweitert wird, der moralische, politische, ökonomische und praktische Rationalität miteinander verbindet – einem Träger von Wissen, das nicht nur bewahrt, sondern gezielt zur Gestaltung der eigenen Umwelt eingesetzt wird.

Im Vergleich mit anderen adeligen Bibliotheken des 17. und 18. Jahrhunderts zeigt die Angerner Sammlung zugleich typische und spezifische Merkmale. Wie in zahlreichen Offiziers- und Gelehrtenbibliotheken der Zeit – etwa im Umfeld preußischer, sächsischer oder habsburgischer Militär- und Verwaltungseliten – finden sich auch hier die klassischen Elemente des frühneuzeitlichen Bildungskanons: antike Historiographie, naturrechtliche Grundlagentexte, militärtheoretische Werke sowie politische und diplomatische Literatur. Die Orientierung an Autoren wie Grotius, Caesar oder Vauban entspricht damit einem europaweit verbreiteten Muster gelehrter Offiziersbildung. Charakteristisch für Angern ist jedoch die deutliche Überlagerung dieser funktional ausgerichteten Bestände mit älteren genealogischen, reichsrechtlichen und historiographischen Druckschichten, die auf eine langfristige Besitz- und Nutzungskontinuität innerhalb eines festen Herrschaftssitzes verweisen. Während viele vergleichbare Bibliotheken im 18. Jahrhundert stärker auf Aktualität und Spezialisierung ausgerichtet waren, bewahrt die Angerner Bibliothek in besonderer Weise die Verbindung von Tradition, politischer Praxis und aufklärerischer Reflexion. Sie erscheint damit nicht nur als Teil eines allgemeinen Bildungssystems des Adels, sondern als exemplarischer Fall einer historisch geschichteten Wissensordnung, in der sich Kontinuität und Transformation in seltener Dichte miteinander verbinden.

Vergleich: Zwei Bibliotheken, zwei Adelsideale

Die Bibliotheken von Christoph Daniel I (1679-1763) und Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg (1720-1801) lassen sich als paradigmatische Ausdrucksformen zweier aufeinanderfolgender Adelsideale lesen. Während die erste Sammlung auf die Ausbildung eines homo militaris et politicus zielt, entwickelt sich die zweite über den homo moralis et civilis hinaus zu einem integrativen Modell, das schließlich auch ökonomische und praktische Rationalität einschließt.

Die Transformation verläuft dabei nicht abrupt, sondern in klar nachvollziehbaren, sich überlagernden Stufen: von der normativen und reichsbezogenen Wissensordnung über die strategisch-politische Wissenspraxis und die moralisch-reflexive Selbstbildung hin zur ökonomisch-analytischen Welterfassung und schließlich zur praktisch-technischen Anwendung von Wissen. In dieser Entwicklung fungieren Bücher nicht nur als Inhalte, sondern als Indikatoren sich wandelnder Denkformen. Die Angerner Bibliothek wird so selbst zur Quelle historischen Wissens – als materieller Niederschlag eines sich verändernden Weltverhältnisses.

Sie dokumentiert nicht nur, was gelesen wurde – sondern, was getan werden konnte.

> Die Bibliothek von Christoph Daniel im Detail

Fritz I. von der Schulenburg (1350–1415) war der gemeinsame Stammvater aller drei Hauptlinien des sogenannten weißen Stamms des Hauses von der Schulenburg. Seine Lebenszeit fällt in eine Epoche tiefgreifender politischer und gesellschaftlicher Umbrüche im deutsch-römischen Reich.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen belehnt.
Ritter, kurbrandenburgischer Rat, Stiftshauptmann des Erzstifts Magdeburg, Begründer des älteren Angerner Zweigs. Busso I. entstammte der weißen Linie der Familie von der Schulenburg und war der älteste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (* um 1350, † 1415). Er wurde am 12. April 1414 noch als unmündig erwähnt, galt aber bereits am 15. April 1415 als mündig und war ab 6. August 1424 urkundlich als Ritter belegt. Sein Geburtsjahr lässt sich daher mit einiger Sicherheit auf um 1396 datieren.
Begründer der jüngeren Linie des weißen Stammes – Landeshauptmann der Altmark. Matthias I von der Schulenburg (geb. spätestens 1405 – † zwischen Februar und November 1477) war der jüngste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (Nr. 56).
Bernhard XI. von der Schulenburg (*1475, † vor dem 15. Mai 1502) war ein altmärkischer Adliger des ausgehenden 15. Jahrhunderts und der bedeutendste Vertreter der jüngeren Linie des sogenannten weißen Stammes der Familie von der Schulenburg. Er war der älteste überlebende Sohn des Landeshauptmanns Matthias I. († um 1477) und der Anna von Alvensleben . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Erbe des Ritterguts Angern, kaiserlicher Offizier und Begründer der Angerner Stammlinie. Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg (*5.8.1720, †1801) war der vierte Sohn Heinrich Hartwig I. Er trat das erstmals unter seinem Onkel Christoph Daniel auf die jüngeren Linie vereinigte Rittergut als Majorat an, das durch das Fideikommiss von 1762 gesichert worden war.
Ein früher Reformator, streitbarer Landadliger und Kriegsteilnehmer im Zeitalter der Konfessionalisierung. Als Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg und Enkel von Matthias I , des langjährigen Landeshauptmanns der Altmark, war er ein direkter Erbe der um 1485 befestigten Stellung in Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte die jüngere Linie des weißen Stamms fort.
Jakob II. von der Schulenburg (*25.03.1515 in Beetzendorf, †1576 in Magdeburg). Leben, Kriegslaufbahn und Besitzpolitik eines altmärkischen Söldnerführers. Jakob II. zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des altmärkischen Adels im 16. Jahrhundert.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) (Nr. 312 in der Stammtafel) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg . Am 29.09.1577 heiratete Daniel I. Ehrengard von Alten aus dem Hause Wilkenburg (* um 1556, † nach 1611). Aus dieser Verbindung gingen fünf Kinder hervor.
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg .
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) war Sohn von Henning III. von der Schulenburg und übernahm nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) ein schwer verwüstetes und verschuldetes Erbe auf den Gütern Angern, Kehnert und Schricke. Die Verwüstungen dieses langen Konflikts hatten nicht nur das Land, sondern auch die wirtschaftliche und soziale Struktur Brandenburg‑Preußens nachhaltig erschüttert. In den Jahren nach 1648 begann ein langwieriger Wiederaufbauprozess, der von der Notwendigkeit geprägt war, feudale Strukturen aufzubrechen und zentralisierte, absolutistisch geprägte Verwaltungsinstitutionen zu etablieren – Entwicklungen, die auch den Grundstein für den späteren Aufstieg des preußischen Staates legten.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) wurde geboren inmitten einer Epoche dynastischer Spannungen im Heiligen Römischen Reich. Er zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum .
Der letzte Erbe der alten Linie Angern. Heinrich Hartwig I. von der Schulenburg, Sohn von Henning Christoph , war der letzte bedeutende Vertreter der älteren Linie auf dem Rittergut Angern, ehe dieses durch seinen Bruder Christoph Daniel vollständig in der jüngeren Linie des weißen Stammes zusammengeführt wurde. Nach dem frühen Tod seines Vaters trat Heinrich Hartwig als Erbe des Burghofs hervor und bemühte sich in schwieriger Zeit um die wirtschaftliche Konsolidierung des Besitzes. Seine Rolle als Gutsherr, seine Teilnahme am savoyischen Militärdienst sowie seine familiären Verbindungen dokumentieren exemplarisch die Lebensrealität eines altmärkischen Adligen im Übergang vom Dreißigjährigen Krieg zur barocken Neuordnung der Gutswirtschaft.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III. eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 2. Januar 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816–1904) und der Helene, geb. von Schöning, die ihm ihr Tagebuch widmete. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg, † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren. 1
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.