Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.
Christoph Daniel von der Schulenburg (1679–1763), königlich-sardinischer General und preußischer Majoratsherr, zählt zu den prägenden Gestalten des 18. Jahrhunderts in der mitteldeutschen Adelslandschaft. Sein Einfluss auf die Entwicklung des Gutes Angern wie auch auf die Verwaltungspraxis des Landadels lässt sich anhand zahlreicher Quellen aus dem Bestand H 13 (Gutsarchiv Angern) rekonstruieren. Die archivalische Überlieferung erlaubt nicht nur Einblicke in seine ökonomischen und administrativen Maßnahmen, sondern auch in familiäre Netzwerke, testamentarische Verfügungsmacht und landesherrliche Kommunikation.
Die Angernsche Dorfordnung im Spiegel der Magdeburgischen Polizeiordnung: Ein Beispiel adliger Herrschaftspraxis im 18. Jahrhundert. Als Ausdruck eines frühabsolutistischen Staatsverständnisses sah sich der Landesherr verpflichtet, das „gemeine Beste“ durch strikte Ordnung und Kontrolle zu sichern[1]. In zahlreichen Adelsdörfern – wie im Fall von Angern – diente die Magdeburgische Polizeiordnung als rechtliche Grundlage oder zumindest als Vorbild für lokale Dorf- und Gerichtsordnungen, die unter dem Namen des jeweiligen Gerichtsherrn konkretisiert wurden.