Altholzholzbestände werden natürlich verjüngt - sofern das der Standort zuläßt. In den vorherrschenden Kiefer-Monokulturen müssen die nachfolgenden Bestände jedoch gepflanzt werden. Dabei werden sowohl heimische Baumarten verwendet, wie z.B. Trauben-, Stieleiche und Buche, als auch schnell wachsende Baumarten wie die Douglasie und die Lärche.
Unter Bestandesbegründung versteht man die Neuanlage
einer Forstkultur durch Naturverjüngung
oder Pflanzung.
Eine veraltete Bezeichnung für die Verjüngungsform lautet in der forstwirtschaftlichen
Fachsprache „Betriebsform“.
Teil der Bestandesbegründung bzw. des Verjüngungsverfahrens ist auch die Endnutzungsform, bei der bereits die Weichen für die nachfolgende Bestandesgeneration gestellt werden. Bei nachhaltiger Forstwirtschaft wird die Verjüngung bereits zum Zeitpunkt der ersten Endnutzungshiebe geplant. In Abhängigkeit vom waldbaulichen System laufen die Verjüngungsprozesse des Waldes sehr unterschiedlich ab.
Man unterscheidet das Kulturalter vom Bestandsalter: Bei Pflanzungen werden in der Regel zwei- bis fünfzehnjährige Jungbäume gepflanzt. Somit entspricht das Bestandsalter dem Alter der gepflanzten Jungbäume und kann so mit Jungbeständen aus Naturverjüngung verglichen werden. Das Jahr, in dem ein Bestand das rechnerische Alter eins hat, ist das Jahr seiner Begründung.
Verjüngung eines Kiefern-Altholzbestandes mit 2jähriger Rotbuche im Forst Colbitz