Schulenburg Familie in Angern

Das Geschlecht derer von der Schulenburg ist eines der ältesten Adelsgeschlechter Deutschlands, dessen Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

Sehr gerne. Im Folgenden findest du eine ausführlich wissenschaftliche Analyse der Jagd- und Reiseaccessoires aus der Sammlung von Christoph Daniel Freiherr von der Schulenburg, wie sie im Inventar von 1752 überliefert sind . Diese Gegenstände ergänzen das martialische Bild seiner Waffen durch eine tiefere Einbettung in die höfische Lebenswelt – zwischen Inszenierung von Landherrschaft, mobilisiertem Adel und symbolischer Territorialmacht.

 


 

 

Die Jagd- und Reiseaccessoires im Besitz Christoph Daniels

 

 

Ein Beitrag zur materiellen Kultur des Landadels um 1750

 

 

1. Die Jagdtasche – Mobilität und Ordnung im Revier

 

 

Die schlichte Nennung einer „Jagdtasche“ lässt zunächst wenig vermuten. Doch im Kontext barocker Repräsentation war die Jagdtasche mehr als ein Utensil zur Mitnahme von Pulver, Kugeln oder Werkzeugen: Sie war ein emblematisches Element der Jagdkleidung, ausgestattet mit gestickten Wappen, geprägtem Leder, teilweise mit Silberbeschlägen.

 

In der Adelskultur des 18. Jahrhunderts galt die Jagd als legitimatorischer Ausdruck von Herrschaft über Raum und Kreatur. Der Besitz einer solchen Tasche bedeutete die Rechtsgewalt über das Jagdregal, welches spätestens seit dem Westfälischen Frieden auch in kleinerem Maßstab auf Adelige übergegangen war (vgl. Lutz Schilling: Adlige Jagd im Alten Reich, Göttingen 1994).

 

Die Jagdtasche war damit nicht nur praktisches Gerät, sondern ein portables Zeichen territorialer Ordnung – ein “Herrschaftsbeutel”, gleichsam ein Amtsinsigne des grundbesitzenden Adels.

 


 

 

2. Die Peitsche – Symbolik zwischen Kontrolle und Prestige

 

 

Die im Inventar erwähnte Peitsche erscheint auf den ersten Blick als profanes Jagdwerkzeug. In der höfischen Ikonographie jedoch hatte sie eine doppelbödige Bedeutung: Als Instrument zur Steuerung des Pferdes stand sie für Selbstbeherrschung und technische Kontrolle, zugleich aber auch für das Recht zur Lenkung – nicht nur des Tiers, sondern auch der sozialen Ordnung.

 

In der barocken Reitkunst (Haute École) war die Peitsche – neben Sporen und Zügel – ein feines Steuerinstrument, das den educierten Körper des Reiters offenbarte. In Jagddarstellungen und Porträts erscheint sie oft in der Linken adliger Herren – diagonal getragen, leicht geschwungen – als Ausdruck von virtuoser Distanz zur Gewalt.

 

Vergleiche hierzu etwa Darstellungen von Friedrich dem Großen zu Pferde oder Gemälde des Adels im sächsischen Umfeld Augusts des Starken (vgl. Thomas W. Gaehtgens: Kunst als sozialer Impuls im höfischen Zeitalter, München 1986).

 


 

 

3. Der grünsamtener Sattel mit Silbergarnitur – höfischer Prunk auf vier Hufen

 

 

In ihrer Ausstattung und Farbwahl verweist die Angabe eines „grünsamtener[n] Sattels mit Silber garniert, wie auch grün Zeig und samtene Schabracke mit Silber“ auf ein hochrangiges Prunkreitezeug. Grüner Samt war im 18. Jahrhundert eine häufige Farbe für Jagdkleidung, aber auch für Sattelzeug – als Verbindung von naturnaher Ästhetik und luxuriösem Stoff.

 

Die Verwendung von Silber – sei es in der Borte, den Nägeln oder Schnallen – spricht für ein Repräsentationsgeschirr, das in zeremoniellen Anlässen (Parforcejagden, Einritten, Hochzeiten) geführt wurde. Derartige Sättel finden sich in höfischen Marställen (vgl. z. B. das Sattelzeug Friedrichs des Großen im Deutschen Historischen Museum, Berlin).

 

Die Kombination von grünem Samt, silberner Garnitur und samtenen Schabracken verweist auf eine hochgradige Abstimmung mit der restlichen Reitkleidung, womöglich auch mit dem Leibriemen und dem Jagdtaschenbesatz. Es geht hier um das Ensemble – den „ästhetischen Panzer“ des adligen Körpers (vgl. Elias, Über den Prozeß der Zivilisation, 1939/1976).

 


 

 

4. Der schwarzsamtene Reisehut – Mobilität als Standesmerkmal

 

 

Der „schwarzsamtene Reisehut“ steht in der barocken Objektwelt für die Synthese von Eleganz und Funktionalität. Samt war ein empfindlicher, aber äußerst prestigeträchtiger Stoff – seine Verwendung für Reisebekleidung betont das Spannungsverhältnis von Nützlichkeit und Noblesse.

 

In einer Zeit, in der der Adel weite Strecken zu Pferde oder in Kutschen zurücklegte, war der Reisehut nicht nur vor Sonne und Wind schützend, sondern auch Teil eines rituell aufgeladenen Erscheinungsbilds – insbesondere beim Besuch anderer Höfe, auf dem Weg zum Dienst oder auf Grand Tour. Solche Hüte wurden oft mit einer feinen Silberstickerei, Federschmuck oder Nadeln verziert und konnten aufwendig gefaltet werden (vgl. C. Wille: Mode und Macht – Hofkleidung im 18. Jahrhundert, Berlin 2007).

 

Als Teil der „Reisegarnitur“ nahm der Hut dieselbe Funktion ein wie eine Kavallerieoffiziersparadeuniform – eine tragbare Visitenkarte, ein Ausdruck von mobilisierter Sozialität.

 


 

 

Fazit: Die Mobilität des Stils – Accessoires als soziale Marker

 

 

Die in Schulenburgs Sammlung befindlichen Accessoires erzählen von einer hochritualisierten adligen Lebensweise, in der Jagd, Bewegung und Repräsentation ineinander griffen. Ob zu Pferd im Forst, in der Kutsche auf diplomatischer Mission oder zu Fuß im Garten – die Gegenstände waren nicht nur funktionale Objekte, sondern Träger sozialer Codes.

Die Peitsche war kein bloßes Reitutensil, sondern ein Attribut der Kontrolle. Die Jagdtasche war nicht nur Stauraum, sondern Zeichen des Rechts. Der Reisehut war nicht Schutz, sondern Insignie der Weltläufigkeit. Zusammen ergeben diese Objekte ein Habitusmodell des mobilen Adels, das den Körper, das Tier, das Revier und die Repräsentation zu einem symbolischen Raum verknüpfte.

Literaturverzeichnis

  • Elias, Norbert: Über den Prozeß der Zivilisation, Frankfurt a. M. 1976.

  • Gaehtgens, Thomas W.: Höfische Kunst als sozialer Impuls, München 1986.

  • Schilling, Lutz: Adlige Jagd im Alten Reich, Göttingen 1994.

  • Wille, Claudia: Mode und Macht – Hofkleidung im 18. Jahrhundert, Berlin 2007.

  • Funcken, Liliane & Fred: Le costume et les armes des soldats de tous les temps, Paris 1975.

  • Landesarchiv Magdeburg, Rep. H Angern Nr. 76: Inventarverzeichnis Schloss Angern, Januar 1752 .

 

Fritz I. von der Schulenburg (1350-1415) (Wikipedia ) war der nähere Stammvater aller drei Äste der weißen Linie des Hauses von der Schulenburg. Er hat den Übergang der Mark Brandenburg an die Hohenzollern aktiv miterlebt und zeigte sich dabei als ein selbstbewusster Schloßgesessener seiner Zeit und herausragender Vertreter des gemäßigten Teils des märkischen Adels. Etwa 1350 wird er zu Beetzendorf geboren als Sohn von Bernhard V von der Schulenburg und Margarete, geb. von Wedderde . Zu dieser Zeit wird an der Mosel die Burg Eltz erbaut, ist der Schiefe Turm von Pisa fertig und stiftet König Eduard III. von England den Hosenbandorden .
Konsolidierung und Fragmentierung adeligen Besitzes im 14. Jahrhundert. Henning I. von der Schulenburg († 1378) war ein markanter Vertreter der weißen Linie des Geschlechts von der Schulenburg und ist als Knapp[e] auf Beetzendorf und Angern bezeugt. Er war ein jüngerer Sohn Werner V. und trat spätestens 1341 in die urkundlich dokumentierte Familiengeschichte ein, als er seinen älteren Bruder Werner IV. in der Lehnhierarchie nachfolgte. In der Urkunde von 1337 wird er nicht genannt, was nahelegt, dass er zwischen 1337 und 1341 die Mündigkeit erreichte.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen.
Busso von der Schulenburg (1415–1474) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Bernhard und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen. Er wurde somit der Begründer des älteren Zweigs der Familie von der Schulenburg in Angern.
Matthias I von der Schulenburg (1410–1479) wurde im Jahr 1448 gemeinsam mit seinen Brüdern Busso und Bernhard durch einen Lehnbrief von Erzbischof Friedrich von Magdeburg zu einem rechten männlichen Lehen mit der Herrschaft Angern belehnt und begründete den jüngeren Zweig , der den Burghof in Angern besaß. Er war ein bedeutender kurbrandenburgischer Rat, Landeshauptmann der Altmark , Ritter und Herr auf Beetzendorf sowie Pfandinhaber von Altenhausen .
Bernhard XI. von der Schulenburg († 1500 ) war der Sohn des Stammvaters des jüngeren Zweigs Matthias I. Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Matthias III. von der Schulenburg (* 1506, † 1542 ), gefallen in den Türkenkriegen vor Pest ) war der Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte den jüngeren Zweig der weißen Linie fort.
Die acht Söhne des Matthias III. von der Schulenburg und Margarethe von der Lühe († 1525), die das Erwachsenenalter erreichten, zeigten bis auf den jüngsten eine ausgeprägte Neigung zum Soldatenstand und nahmen an Kriegszügen teil, aus denen drei nicht zurückkehrten. Der älteste Sohn, Jakob II. (*25.03.1515 in Beetzendorf , †1576 in Magdeburg ), ist neben Fritz VIII. der zweite große Söldnerführer , den das Schulenburg'sche Geschlecht in dieser Epoche hervorgebracht hat.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg .
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität. Wie sein älterer Bruder studierte er an der Universität Helmstedt, einer der führenden Bildungsstätten für den protestantischen Adel Norddeutschlands.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg.
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) – Herr auf Angern, Kehnert mit Cobbel, Schricke und Falkenburg war der jüngere Sohn von Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) und Catharina Schenk von Flechtingen. Er studierte an der Universität Helmstedt , einer der führenden Bildungsstätten des 17. Jahrhunderts. Sein Studium legt nahe, dass er sich früh auf Verwaltungs- und Rechtsfragen spezialisierte, um die weitläufigen und durch Kriegswirren belasteten Güter der Familie effizient zu führen.
Alexander Friedrich Christoph ( 05.08.1720 – 19.09.1801 ) ist Sohn des Heinrich Hartwig I. (Oberst auf Angern, Wenddorf und Bülitz). Sein Oheim Christoph Daniel setzte ihm im Testament das Gut Krüssau als ein Majorat aus. Im Kodizill 1763 wurde dies jedoch dahingehend geändert, dass er Angern als Majorat bekommen sollte, wenn er den österreichischen Dienst verließe und von seinem Landesherrn König Friedrich II. wegen dieses Fehlers Verzeihung erhielte.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum . Nach seiner frühen militärischen Ausbildung diente Schulenburg zunächst in brandenburgischen Regimentern und trat später in die sardinisch-savoyische Armee ein, wo er bis zum General der Infanterie aufstieg. Seine militärischen Verdienste zeigten sich unter anderem in den Feldzügen in Italien und der erfolgreichen Verteidigung der Festung Pizzighettone . Parallel dazu wurde er als Gesandter des preußischen Hofes entsandt – etwa nach Warschau –, wo er diplomatisches Geschick mit militärischer Expertise verband.
Die Familiengeschichte des Hauses Angern nimmt seinen weiteren Lauf mit den Söhnen Henning Christophs v.d. Schulenburg : Heinrich Hartwig I (* 23.09.1677 auf Angern, nach anderen Quellen Staßfurth; † 17.06.1734 auf Angern) und Christoph Daniel I . Beide traten 1700 in den Dienst des Herzogs von Savoyen - dem Regiment , dessen Chef damals noch Matthias Johann v.d. Schulenburg war. Heinrich Hartwig verließ diesen als Hauptmann nach zwei Jahren und ließ sich in Angern nieder.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III . eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816-1904) und der Helene, geb. v. Schöning. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg; † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren.
Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg wurde am 4. August 1968 in Frankfurt am Main geboren. Er ist Sohn von Kuno Wilhelm Christoph Daniel (1923-1987) und Jutta, geb. v. Franocis. Er führt die lange Tradition seiner Familie fort, die seit fast 500 Jahren in Angern verwurzelt ist, und engagiert sich aktiv für die Bewirtschaftung der wieder eingerichteten Forstbetriebs sowie die Rekonstruktion und Erhaltung des Schlosses und des Parks.
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.