Die Gründung des Ortes Angern ist nicht durch schriftliche Zeugnisse belegt. Gleichwohl war die Gegend bereits in der Jungsteinzeit besiedelt, wovon zahlreiche Bodenfunde Zeugnis geben. Erste Siedlungen in der Gegend wurden von den Angeln errichtet.
Angern, Dorf und Schloss, etwa dreißig Kilometer nördlich von Magdeburg gelegen (Anfahrt) findet in den Urkunden nicht vor dem vierzehnten Jahrhundert Erwähnung, wenn nicht etwa das in einem Privilegium Kaiser Heinrich IV. vom Jahre 1073 genannte Angern, wodurch er die Wormser von den Königlichen Zöllen an verschiedenen Orten befreit, damit identisch sein sollte. Dagegen ist das Auftreten von Mitgliedern der Familie von Angern, die ihren Namen von diesem Ort ableitet, schon für die Jahre 1160, 1217 und folgende geschichtlich beglaubigt. Damit ist auch das Bestehen obigen Ortes dokumentiert, von dem die Familie, obwohl ihr einstiger Besitz darin urkundlich nicht mehr nachzuweisen ist, zweifellos ihren Namen herleitet.
Die Lehnshoheit über Angern, nach dem sich 1160 eine Ministerialenfamilie nannte, war zwischen den Markgrafen von Brandenburg und den Erzbischöfen von Magdeburg umstritten. So wird ein Theoderich von Angern erwähnt, der mit dem Markgrafen Albrecht dem Bär in die Altmark gekommen sein soll. Der Name eines Heinrich von Angern taucht um 1217 in den schriftlichen Zeugnissen des Klosters Hillersleben auf.
1196 verkauften die Markgrafen Otto II. und Albrecht II. die Altmark und andere Erbgüter an den Erzbischof Ludolf von Magdeburg, der ihnen diese Güter danach als Lehen zurückgab. Daraus entstand ein fast hundert Jahre andauernder Streit zwischen Brandenburg und Magdeburg. Auch der Ort Angern gehörte lange zur Streitmasse zwischen den Markgrafen von Brandenburg und dem Erzbistum Magdeburg.