Zu höherem Ruhm in der savoyischen Armee (seit 1720 kgl. sardinische Armee, Anmerkung: Im Frieden von Utrecht 1713 musste Spanien Sizilien und Teile des Herzogtums Mailand an das Herrscherhaus Savoyen-Piemont abtreten, woraufhin der Herzog den Königstitel annahm. Sizilien wurde 1720 gegen Sardinien getauscht, Savoyen-Piemont mit Sardinien zum Königreich Piemont-Sardinien vereinigt. 1738 wurden Novara und Tortona und 1748 weitere Gebiete erworben) gelangte sein jüngerer Bruder Christoph Daniel I. Christoph Daniel von der Schulenburg ist Sohn des Henning Christoph, General der Infanterie auf Angern und Krüssau. Geb. 11.2.1679, gest. 22.11.1763 in Angern.

Anno 1700: Eintritt in das v.d. Schulenburg'sche Regiment (Chef Matthias Johann Schulenburg). Er blieb Soldat, wurde 1716 Oberst-Leutnant, 1725 Oberst und erhielt nach dem Tode seines Oheims Levin Friedrichs I das Regiment v.d. Schulenburg.

Im Kriege Frankreichs und Sardiniens gegen Österreich verteidigte er 1734/35 mit Auszeichnung die Festung Pizzighettone (westl. von Cremona), wurde Generalmajor und leitete - diesmal an der Seite Österreichs gegen Frankreich und Spanien - 1742 die erfolgreiche Belagerung der Zitadelle von Modena, nachdem er kurz zuvor Generalleutnant geworden war.

Im Herbst des Jahres kommandierte er den rechten Flügel der sardinischen Armee gegen ein Savoyen bedrohendes spanisches Expeditionskorps und trieb die Spanier vorübergehend in die Dauphine zurück. Am 6. Februar 1744 wurde er General der Infanterie; 1747 nahm er den Abschied. Vom Herzog von Württemberg erhielt er in diesem Jahre das Großkreuz des Ordens der Jagd (später alter Orden vom goldenen Adler genannt), den er auf seinem Porträt trägt. Der König in Preußen hatte ihm schon 1730 den Orden de la Generosite verliehen.

Dass er ein ausgezeichneter Soldat war, geht nicht nur aus seiner raschen Beförderung, sondern auch aus mehreren (im Archiv zu Angern befindlichen) ehrenvollen Briefen des Königs Viktor Amadeus II. von Sardinien und aus dem Zeugnis des Matthias Johann v.d. Schulenburg hervor. 

Das Interesse an den heimatlichen Gütern verlor er auch in fremden Diensten nicht. Da der sardinische Dienst für ihn einträglich war, konnte er 1735 die angernschen Gläubiger befriedigen und das Gut nebst Wenddorf und Bülitz von der Witwe und den Söhnen seines Bruders für etwa 34000 Reichstaler erwerben. Um dem ewigen Streit mit den Besitzern von Angern-Vergunst ein Ende zu machen, kaufte er am 2. Mai 1738 erwarb Christoph Daniel von General Major Adolf Friedrich Reichsgraf von der Schulenburg-Beetzendorf das Lehn- und Rittergut Vergunst-Angern und Alt-Hansens Teil, samt dessen beiden Dörfern Angern und Wenddorf (auch über Pertinentien, Recht und Gerechtigkeit gelobet) für 50000 Reichstaler (RepH Angern Nr. 26). Am 4.7.1738 ließ Christoph Daniel vom kaiserlichen Notar Adam Heinrich Bartels ein Inventar über das Rittergut Angern-Vergunst erstellen (RepH Angern Nr. 74).

Christoph Daniel war in sardinischen Diensten zu großem Reichtum gelangt und wählte Angern als seinen Altersruhesitz. Seit 1754 wohnte Christoph Daniel I in Angern und tat viel für das Gut, das Schloss und die Kirche. Schon 1732 hatte er 600 Reichstaler gestiftet, wofür die westliche Hälfte der Kirche, der Turm und die Anbauten nach dem Brande von 1631 (oder 1626?) neu aufgeführt wurden. Die Kirche enthält eine Kniestatue Christoph Daniels aus Stein und sein kunstvolles Epitaph aus Alabaster. Das nach dem 30jährigen Kriege wieder aufgebaute Schloss ließ er 1736 von Grund auf erneuern, doch wurden die älteren architektonischen Formen durch einen Neubau von 1843 gänzlich verwischt. Vor allem aber versah er das Gut mit neuen Wirtschaftsgebäuden.

Von seinen Ersparnissen aus dem sardinischen Dienst kaufte er 1756 als zweites Gut Krüssau im Kreis Jerichow II - in nächster Nähe des dem schwarzen Stamme gehörenden Tucheim - von Otto Christoph von Arnim für 36620 Reichstaler.

Da Christoph Daniel beide Teile von Angern sowie Krüssau aus eigenen Mitteln erworben hatte, konnte er frei darüber verfügen. Er tat dies durch sein Testament vom 4. September 1762, in dem er aus den beiden Gütern je ein Fideikommiss bildete und eine Sukzessionsordnung für alle künftigen Fälle festsetzte. Sie ähnelte im Aufbau der Burgscheidunger von 1728 und bestimmte die Reihenfolge - mehrfach ohne Rücksicht auf die Nähe der Verwandtschaft - innerhalb der sukzedierenden Stämme nach dem Recht der Erstgeburt. Angern und Krüssau sollten nie in einer Hand, keines von beiden auch mit Burgscheidungen vereinigt werden.

Zum Erben von Angern hatte Christoph Daniel zunächst seinen gleichnamigen Neffen, den dritten Sohn seines Bruders Heinrich Hartwig I bestimmt, schloss ihn aber durch Kodizill vom 12. August 1763 von der Nachfolge mit der gleichen Begründung aus, die schon Matthias Johann 1744 gegenüber einem seiner Großneffen gebraucht hatte, dass er nämlich zu schwächlich sei, als dass sich eheliche Leibeserben von ihm erwarten ließen. Dabei hatte Christoph Daniel II damals bereits zwei uneheliche Kinder, so dass der eigentliche Grund der Ausschließung wohl darin lag, dass er sich „zu keiner ordentlichen Heyrat bequemen wollen". So kam Angern an den vierten und jüngsten Sohn Heinrich Hartwigs I, Alexander Friedrich Christoph, Krüssau an den Vetter des Fideikommissstifters Heinrich Werner Gottlieb. Christoph Daniel I starb wenige Monate nach Errichtung des Kodizills.

Epitaphinschrift in der Kirche Angern: Hier ruhet in Gott der weilandt Hochwohlgeborene Herr Christoph Daniel Freiherr von der Schulenburk Sr. Königl. Maj. in Sardinien hochbestalt gewesener General von der Infanterie und Obrister über ein Regiment Deutsche zu Fusse, Erb - und Gerichtsherr auch Kirchenpatron zu Angern, Angern Vergunst Crüssau, Hohen Seeden, Wentorff und Bülitz. Erblickte das Licht der Welt 17. Febr. ao 1679 ging ao 1700 nach Piemont und trat in sardinische Dienste alwo er in allen militärischen Caracteren bis 1747 gestanden, wegen krancklicher und Schwäche Umstande aber, als General von der Infanterie anhero zurück gekommen inao 1734. Erkaufte er zum besten der Familie das Guth Angern ao 1738 Angern Vergunst. ao 1754 ließ er auf seine Kosten die hiesige Kirche welche vor der Gemeinde zu klein werden wollte vergrößern und auszieren und ao 1756 wurde von ihm das Arnimsche Guth Crüssau nebst Zubehör acquiriret worauf er dann den 22. Novemb. ao 1763 sanft und seelig im Herrn entschlafen.

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Quelle: Dietrich Werner Graf v.d. Schulenburg
"Geschichte des Geschlechts von der Schulenburg 1237-1983"