Die Urkunden der nächsten Zeit nennen nur Pfandinhaber von Angern, und zwar in den Jahren 1392 und 1403 die von Rengerslage, im Jahre 1411 Sander von Hermersdorf und anno 1424 Dieter von Zerbst.

Am 19. März 1424 gelangte der Kurfürstliche Rat und Hauptmann der Altmark Bernhard (IV) von der Schulenburg - außer seinem Erbteil an Beetzendorf - mit seinem Bruder Werner in den Pfandbesitz der Burg Angern, die der Erzbischof Günther von Magdeburg ihm, seinem Bruder und von Zerbst für 400 Rheinische Gulden versetzte.

Anno 1448 erwarben die drei Söhne Busso, Bernhard und Matthias des Stammvaters der "weißen Linie" Fritz (I) von der Schulenburg auf Beetzendorf die Burg Angern für 400 Rheinische Gulden und 60 alte Schock Groschen von Albrecht von Zerbst. Sie wurden mit der Burg durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen beliehen und vererbten es nebst Zubehör auf ihre männlichen Nachkommen. Diese Brüder sind die Stammväter aller Häuser der weißen Linie des Schulenburg'schen Geschlechts - Busso Stammvater des älteren, Bernhard des mittleren und Matthias des jüngeren Astes.

Jede der drei Zweige der weißen Linie besitzt ursprünglich einen eigenen Gutsanteil. Der ältere mit Busso, der zu einem der mächtigsten Vasallen des Erzbischofs von Magdeburg aufsteigt, übernimmt die Vergunst, einen Rittersitz außerhalb des Dorfes. Der mittlere und jüngere Zweig teilen sich die Burg, besitzen jedoch getrennte Gutshöfe: Bernhard den Alten Hof neben der Kirche und Matthias den Burghof.

Der Streit zwischen den Erzbistümern Brandenburg und Magdeburg wurde am 12. November 1449 im Zinnaischen Vergleich zwischen Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg, genannt der Eiserne, und Friedrich III. Graf von Bleichlingen und Erzbischof Otto von Magdeburg endgültig beigelegt und die Grenzfestlegung von 1336 bestätigt. Im Zinnaschen Vergleich gelangte das schon 1341 mit einer erzbischöflichen Burg und einem Gerichtssitz ausgestattete Angern endgültig an das Erzstift, das 1680 als Herzogtum Magdeburg an die Kurfürsten von Brandenburg fiel und 1816 in der preußischen Provinz Sachsen aufging, die bis 1945 bestand.

Seit 1448 gehörten die Dörfer Angern (mit Ortsteil Vergunst) und Wenddorf sowie die wüsten Feldmarken Kastel, Palnitz und Mackedal, dazu seit 1557 Bülitz mit der Wüstung Hörsicht zum Rittergut. Zeitweilig wurden auch die Güter Kehnert (mit Cobbel, Sandfurth und Mahlwinkel), Hohenwarsleben, Schricke, Farsleben, Detzel, Ramstedt und Ìtz von Angern aus verwaltet.

Das Dorf Angern findet bis zur ersten lutherischen Kirchenvisitation 1562 bis 1564 kaum Erwähnung, wenn dann nur im Zusammenhang mit der Burg. Die ersten Aufzeichnungen beginnen im Jahr 1558, zu dieser Zeit lebten im Dorf 56 Familien.