• Gemuese ohne Pestizidbelastung Wir beliefern den Einzelhandel mit Biogemuese, wie Zucchini und Hokkaido-Kuerbissen
  • Schonender Umgang mit der Natur Marienkaefer, Bienen und Regenwuermer sind unsere wichtigsten Helfer

Wir wirtschaften nach den Richtlininen der EG-Öko-Basisverordnung. Unsere Produkte sind mit dem EG-Bio-Siegel und dem Bioland-Siegel versehen.


Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Ìberblick zu behalten. Darum wurde 2001 das staatliche Bio-Siegel ins Leben gerufen. Bioprodukte sind dank des Bio-Siegels heute auf einen Blick zu erkennen. Mit dem Bio- Siegel können Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden. Diese EU-weit gültigen Rechtsvorschriften garantieren einheitliche Standards für den ökologischen Landbau. Das Bio-Siegel steht somit für eine ökologische Produktion und artgerechte Tierhaltung. Mehr Informationen zum Bio-Siegel.

Das neue EU-Bio-Siegel

Mehr Informationen zum Öko-Landbau finden Sie im Externer Link Verbraucher Bereich auf Oekolandbau.de: Öko-Landbau - was heißt das?

Immer mehr Menschen greifen bewusst zu Produkten des ökologischen Landbaus, weil sie sich für qualitativ hochwertige Produkte, eine gesunde Ernährung sowie den Schutz von Tieren und Umwelt entschieden haben. Das Bio-Siegel erleichtert die Auswahl beim Einkauf und auch Landwirte, Verarbeiter und Handel profitieren vom Bio-Siegel. Und das ohne großen Aufwand: Die Nutzung des Bio-Siegels kann kostenlos und ohne viel Bürokratie angezeigt werden.

So sieht es das Gesetz

Rechtsgrundlage des Bio-Siegels ist das Öko-Kennzeichengesetz. Es nimmt Bezug auf die Anforderungen der EG-Öko-Basisverordnung und sieht bei Missbrauch des Bio-Siegels Geldbußen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor. Einzelheiten in Bezug auf die Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels sind in der Öko-Kennzeichenverordnung geregelt.

Das sind die Bedingungen

Die Vergabe des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Sie schreiben unter anderem vor:

  • Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen.
  • Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen "Bio" oder "Öko" zu verkaufen.
  • Bei der Kennzeichnung der Produkte muss der Name und/ oder die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet: DE-000-Öko-Kontrollstelle. Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Für Ihre Sicherheit: Genaue Kontrollen

  • Bio-Betriebe führen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch. Sie müssen beispielsweise genau erfassen, was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So lassen sich die Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen. Amtlich zugelassene private Kontrollstellen überprüfen mindestens einmal jährlich den gesamten Betrieb. Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert.
  • Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist das Öko-Landbaugesetz. Wenn bei den Kontrollen Verstöße festgestellt werden, müssen diese von den Kontrollstellen an die zuständigen Länderbehörden gemeldet werden. Im Öko-Landbaugesetz sind auch die Erteilung und der Entzug der Zulassung für die privaten Kontrollstellen verankert.
  • Neben der "Bio-Kontrolle" unterliegen Bioprodukte selbstverständlich auch den futter- und lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen in Deutschland.

Mehr Informationen zur Kontrolle der Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Produkten finden Sie im  Externer Link Verbraucher Bereich auf Oekolandbau.de: Kontrollen von der Saat bis zum Verkauf